Information zum Schenkungsvertrag - Auszahlung von Genossenschaftsanteilen verstorbener Mitglieder
18. September 2024
Bei der Abrechnung und Auszahlung von Genossenschaftsanteilen verstorbener Mitglieder kommt es in der Praxis oft zu Schwierigkeiten. Ohne Vorlage eines Erbscheins oder Testamentes ist eine Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens an die Erben nicht möglich.
Um den Erben eine Verkürzung der Instanzenwege zu bieten, empfehlen wir den Abschluss eines Schenkungsvertrages, der zweifelsfrei die Verfügung über das Auseinandersetzungsguthaben der Mitglieder regelt.
Fragen zum Thema Mitgliedschaft beantwortet Ihnen Ines Wessel-Schmidt, telefonisch unter 040 /752489-40 oder per E-Mail an wessel-schmidt@reiherstieg.de