Novellierte Heizkostenverordnung
28.02.2022


Seit dem 01.12.2021 gilt bundesweit die novellierte Heizkostenverordnung, welche die Vorgaben der EU-Energieeffiziensrichtlinie in deutsches Recht umsetzt.
Entsprechend dieser Verordnung müssen Vermieter ab 2022 jeden Mieter über die monatlichen Energieverbräuche informieren und entsprechende Vergleichswerte zur Verfügung stellen. Dies gilt für alle Haushalte, die mit funkbasierten und damit fernablesbaren Erfassungsgeräten ausgerüstet sind. (Die betreffenden Mitglieder wurden zwischenzeitlich von uns informiert.)
Um die damit verbundenen Kosten für die Mieter so gering wie möglich zu halten, ist für die Übermittlung der Daten durch die Firma Techem die Angabe einer aktuellen Emailadresse erforderlich. Mittels eines von Techem zugesandten Link kann der Mieter dann seine monatlichen Verbäuche einsehen.
Durch die Übermittlung per Email werden erhebliche Porto-, Papier- und Bearbeitungskosten gespart. Während sich die Kosten für den Emailversand auf ca. 8,00 € p.a. belaufen, liegen die Kosten für den Versand auf dem Postweg bei derzeit ca. 40,00 € p.a..
Diese zusätzlichen Kosten werden den Mietern im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung in Rechnung gestellt. Ein Verzicht auf die Übermittlung der Verbrauchsinformation ist vom Gesetzgeber leider nicht vorgesehen.