Erhöhung der Sparerfreibeträge
09. Januar 2023
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Sparerfreibeträge. Diese wurden von 801 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.602 EUR (Verheiratete) auf 1.000 EUR (Alleinstehende) bzw. 2.000 EUR (Verheiratete) erhöht.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt Abgeltungssteuer/Freistellungsauftrag.
Informationsblatt Freistellungsaufträge
Eine automatische prozentuale Anpassung Ihres vorliegenden Freistellungsbetrags erfolgt nicht.
Ergänzen Sie bitte bei Bedarf direkt hier (Freistellungsauftrag) Ihre Angaben und senden uns den ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag zu.
Erst nach Vorlage des neuen Auftrags wird die Änderung des Sparerfreibetrags in unserem System eingepflegt.